Standardpistole 25m (Regel 2.60 SPo)

 

Waffe: zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen des Kalibers 5,6 mm (.22 lfb/lr) wie für den Wettbewerb Sport- und Schnellfeuerpistole, Höchstgewicht der Waffe 1,4 kg, Abzugswiderstand 1000 g

Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr)
Scheiben: wie Freie Pistole 50 m

Anschlag: stehend freihändig (Fertighaltung*), in der 150-Sekunden-Serie ist der Voranschlag erlaubt Programm: 60 Schuss in drei aufeinanderfolgenden Durchgängen von je 20 Schuss, jeder Durchgang besteht aus vier Serien à fünf Schuss in der Reihenfolge 4 x 5 Schuss in 150 Sekunden, 4 x 5 Schuss in 20 Sekunden, 4 x 5 Schuss in 10 Sekunden

Großkaliber (Regel 2.50 SpO)

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Waffe:
zugelassen sind Pistolen und Revolver in verschiedenen Wertungsklassen
Abzugsgewicht mindestens 1000 g
Magazin-/Trommelkapazität mindestens 5 Patronen

Munition:
handelsübliche (auch selbstgeladene) Munition, die den geforderten Mindestimpuls (MIP) erreicht
Munition muss waffentypisch sein (d.h. für Pistolen Patronen ohne Rand, für Revolver Patronen mit Rand; sowie für Patronen Kaliber 9 mm Luger, .357 Magnum, .44 Magnum, .45 ACP)

Scheiben:
Scheibenentfernung beträgt 25 Meter, Dreh- oder Standscheiben

Anschlag:
stehend freihändig
Waffe darf mit 2 Händen gehalten werden
es darf im Voranschlag geschossen werden

Programm:
40 Schuss bestehend aus 2 Durchgängen zu je 20 Schuss, 4 Serien à 5 Schuss in je 150 Sekunden – Scheibe wie Freie Pistole 50 m
4 Serien à 5 Schuss in je 20 Sekunden – Scheibe wie Olympische Schnellfeuerpistole 25 m
die sechs besten Schützen bestreiten den Endkampf
(Regel 2.50 SpO).

Internationale Bedingung auf 30 m (Regel 5.30 SPO)
 
Waffe: Alle Armbrüste mit einer maximalen Visierlänge von 720 mm. Keine Gewichtsbeschränkung. Konstruktion der Waffe: Bogen aus Stahl oder Kohle- bzw. Glasfaser, Sehne aus gebündelten Stahldrähten oder Textilfasern, Stahlbahn mit Schlitten.
 
Bolzen: Aus beliebigem Material mit einem Zylinder aus Stahl mit ungebrochenen Kanten und einem Zylinderdurchmesser von 6 mm sowie einer Zylinderlänge von 15 mm.
 
Scheiben: Seit 1.1.2001: Ringdurchmesser der 10 = 6 mm, Ringbreite = 6 mm, Spiegeldurchmesser = 114 mm.
 
Entfernung: 30 m.
 
Anschlag:
Stehend freihändig und kniend freihändig.

 
Programm: 60 Schuss, davon je 30 stehend und kniend in jeweils 90 Minuten einschließlich maximal 10 Probeschüsse je Anschlagsart. Bei Wettkämpfen bis zur Bezirksmeisterschaft auch 30 Schuss, und zwar je Anschlagsart in insgesamt 105 Minuten einschließlich einer unbegrenzten Anzahl von Probeschüssen (Regel 5.20 SpO).

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Nationale Bedingung (Regel 5.31 SPO)

Das Armbrustschießen nationale Bedingung (Regel 5.31 SpO) ist ein traditionelles Schießen mit einer Vogel- oder Hocharmbrust auf den Vogelbaum, an dem in 29 Höhe ein Stern mit Plattln von 85 x 85 mm befestigt ist. Jeder Schütze hat nach 2 Probeschüssen 15 Wettkampfschüsse. Dieses Sternschießen kann mit einem Scheibenschießen im Stehend-anschlag kombiniert werden, bei dem 20 Wettkampfschüsse und bis zu 10 Probeschüsse in maximal 60 Minuten abzugeben sind. Die Scheibe hat 6 Ringe (Ringbreite der 6 = 20 mm, der 5 = 10 mm, der 1 bis 4 = 15 mm). Für die Kombinationswertung Stern- und Scheibenschießen zählt ein Plattl 6 Punkte, so dass insgesamt 210 Punkte (90 aus Sternschießen, 120 aus Scheibenschießen) zu erreichen sind.

Armbrust 10m (Regel 5.10 SPO)
Waffe
Alle Armbrüste mit einer maximalen Visierlinie von 720mm, einem Gesamtgewicht bis zu 6,75kg und einer Sehnenlänge von maximal 608mm.
Konstruktion der Waffe:
Bogen aus Stahl oder Kohle- bzw. Glasfaser, Sehne aus gebündelten Stahldrähten oder Textilfasern, Stahlbahn mit Schlitten.



Munition
Pfeile aus beliebigen Material mit einem Zylinder aus Stahl mit ungebrochenen Kanten und einem Zylinderdurchmesser von 4,5mm sowie einer Zylinderlänge von 11mm.


 

Die Waltettkampfscheibe entspricht der Luftgewehrscheibe.

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Entfernung
10m


Anschlag
Stehend freihändig

Ablauf des Wettbewerbs
40 Schuss in 90 Minuten einschließlich einer unbegrenzten Anzahl von Probeschüssen. Bei Wettkämpfen bis zur Bezirksmeisterschaft auch 20 Schuß in 50 Minuten einschließlich einer unbegrenzten Anzahl von Probeschüssen (Regel 5.10 SpO)

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