Für die Seniorenklasse (ab dem 56. Lebensjahr), aufgeteilt in die Gruppen A, B und C, wird ein Auflageschießen angeboten, Waffen, Munition, Scheiben und Entfernung wie KK-Sportgewehr 50 m (siehe Regel 9 SpO), Anschlag nur stehend aufgelegt. Ab Altersklasse C auch sitzend auf Hocker.
Waffe: es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m, das Gewicht darf inklusive Zubehör maximal 6,5 kg betragen
Munition, Scheiben, Entfernung, Anschlag: wie Kleinkaliber-Freigewehr
Programme:
a) Dreistellung: 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend, 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inklusive Probeschüsse (Regel 1.40
SpO)
b) Liegend: 60 Schuss wie KK Freigewehr (Regel 1.80 SpO)
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.
Waffe: es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m, das Gewicht darf inklusive Zubehör maximal 6,5 kg betragen
Munition, Scheiben, Entfernung, Anschlag: wie Kleinkaliber-Freigewehr
Programme:
a) Dreistellung: 60 Schuss, davon 20 Schuss liegend, 20 Schuss stehend, 20 Schuss kniend in einer Gesamtschießzeit von 150 Minuten inkl. Probeschüsse. Bei elektronischer Anzeige 135 Minuten inklusive Probeschüsse (Regel 1.40 SpO)
b) Liegend: 60 Schuss wie KK Freigewehr (Regel 1.80 SpO)
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.
Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) jeder Art mit einem Kaliber von maximal 5,6 mm (.22 lfb/lr) und einem Höchstgewicht von 8 kg, Abzug und Schäftung beliebig, Laufbeschwerung (innerhalb des zulässigen Gesamtgewichtes), Daumenauflage und verstellbare Kolbenklappe sind gestattet
Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr)
Scheiben: Durchmesser der 10 = 10,4 mm, Ringabstand = jeweils 8,0 mm
Anschlag:
a) Dreistellung: je 1/3 des Schusspensums im liegenden, stehenden und knienden Anschlag
b) Liegend: gesamtes Schusspensum im liegenden Anschlag
Programme:
a) Dreistellung: 120 Schuss, davon 40 Schuss liegend in 60 Minuten, 40 Schuss stehend in 90 Minuten und 40 Schuss kniend in 75 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 40 Schuss liegend in 45 Minuten, 40 Schuss stehend in 75 Minuten und 40 Schuss kniend in 60 Minuten inklusive Probeschüsse (Regel 1.60 SpO)
b) Liegend: 60 Schuss in einer Gesamtschießzeit von 90 Minuten inklusive Probeschüsse, bei elektronischer Anzeige 75 Minuten (Regel 1.80 SpO
Anmerkung: Im liegenden und knienden Anschlag ist die Zuhilfenahme eines Gewehrriemens gestattet, im knienden Anschlag darf außerdem eine Kniendrolle unter den Spann des Fußes gelegt werden.
Waffe: es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m, Gewicht der Waffe darf max. 7,5 kg ohne Zielfernrohr betragen, Zielfernrohr darf eine bis zu 12 fache Vergrößerung aufweisen
Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb)
Scheiben: 0.4.3.03
Entfernung: 50 m
Anschlag: stehend freihändig
Programm: 30 Schuss
Waffe: Kleinkalibergewehre (Einzellader) Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr) und einem Gesamtgewicht von 7,5 kg, Abzug beliebig
Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb/lr)
Scheiben: Durchmesser der 10 = 50 mm, Ringabstand = jeweils 25 mm
Anschlag: nur stehend freihändig
Programm: 30 Schuss in 55 Minuten inklusive Probeschüsse (siehe Regel 1.35 SpO)
Anmerkung: Mit dieser Waffe wird nur national geschossen (keine internationalen Meisterschaften usw.).
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