Zimmerstutzen 15 m (Regel 1.30 SPO)
Waffe
- Zimmerstutzen jeder Art, die ein maximales Kaliber von 4,65 mm
- Höchstgewicht von 7,5 kg aufweisen
Munition
- Zimmerstutzen-Rundkugeln und -Randzünder, die ein Schießen in kleinen Räumen ermöglichen (das Zündhütchen dient als Treibladung für das Geschoss, so dass die Patrone nicht über Pulver verfügt)
Scheiben
- Durchmesser der 10 = 4,5 mm
- Ringabstand = jeweils 4,5 mm
Entfernung
- 15 m
Anschlag
- nur stehend freihändig
Programme
- nur nationale Wettkämpfe (s. Regel 1.30 SpO)