Luftpistole (Regel 2.10 SpO)
Waffe:
Luft- oder CO2-Pistolen jeder Art Kaliber 4,5 mm. Die äußeren Maße dürfen 200 mm Höhe, 420 mm Länge und 50 mm Breite nicht überschreiten. Gewicht maximal 1,5 kg inkl. Laufbeschwerung. Abzugsgewicht mindestens 500 g. Stecher und Rückstecher sind nicht erlaubt. Mehrlader dürfen nur als Einzellader verwendet werden.
Munition:
Handelsübliche Geschosse beliebiger Form im Kaliber von maximal 4,5 mm (.177).
Scheiben:
Durchmesser der 10 = 11,5 mm, der Ringe 1 bis 9 = je 8 mm.
Entfernung:
10 m.
Anschlag:
Stehend freihändig.
Programme:
20 Schuss in 40 Minuten, 40 Schuss in 75 Minuten, 60 Schuss in 105 Minuten inkl. Probeschüsse