Internationale Bedingung auf 30 m (Regel 5.30 SPO)
Waffe: Alle Armbrüste mit einer maximalen Visierlänge von 720 mm. Keine Gewichtsbeschränkung. Konstruktion der Waffe: Bogen aus Stahl oder Kohle- bzw. Glasfaser, Sehne aus gebündelten Stahldrähten oder Textilfasern, Stahlbahn mit Schlitten.
Bolzen: Aus beliebigem Material mit einem Zylinder aus Stahl mit ungebrochenen Kanten und einem Zylinderdurchmesser von 6 mm sowie einer Zylinderlänge von 15 mm.
Scheiben: Seit 1.1.2001: Ringdurchmesser der 10 = 6 mm, Ringbreite = 6 mm, Spiegeldurchmesser = 114 mm.
Entfernung: 30 m.
Anschlag: Stehend freihändig und kniend freihändig.
Programm: 60 Schuss, davon je 30 stehend und kniend in jeweils 90 Minuten einschließlich maximal 10 Probeschüsse je Anschlagsart. Bei Wettkämpfen bis zur Bezirksmeisterschaft auch 30 Schuss, und zwar je Anschlagsart in insgesamt 105 Minuten einschließlich einer unbegrenzten Anzahl von Probeschüssen (Regel 5.20 SpO).