Zentralfeuerpistole (Regel 2.45 SpO)

 

Waffe:
zugelassen sind Revolver und selbstladende Pistolen, die den Sicherheitsvorschriften entsprechen
Lauflänge und Höchstgewicht wie Sportpistole Kleinkaliber
Mindestabzugswiderstand 1000 g

Munition:
handelsübliche Zentralfeuerpatronen im Kaliber 7,62 bis 9,65 mm (.30 – .38)
keine Magnumpatronen

Scheiben, Entfernung, Anschlag, Programm: wie im Wettbewerb Sportpistole Kleinkaliber (Regel 2.45 SpO)





Zum Seitenanfang