KK Gewehr 50m Zielfernrohr Carl Zeiss (Regel 1.43 SPO)

 

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Waffe: es gelten dieselben Bestimmungen wie beim Freigewehr 50 m, Gewicht der Waffe darf max. 7,5 kg ohne Zielfernrohr betragen, Zielfernrohr darf eine bis zu 12 fache Vergrößerung aufweisen. Ab dem 56. lebensjahr aufgeteilt in A B C
Munition: handelsübliche Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 lfb) 
Scheiben: 0.4.3.03
Entfernung: 50 m
Anschlag: stehend aufgelegt, ab Altersklasse C auch sitzend auf Hocker.
Programm: 30 Schuss

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